dass in den kommenden Tagen wieder Infostände des Kinderschutzbundes, Wohlfahrtsverbände oder der Sozialverband Deutschland Unterschriften sammeln müssen, um Kinderrechte einzufordern. Aber die Interessen der
Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine
Nebenrolle. Kinderrechte, der Schutz von Kindern vor Armut und die Herstellung kindgerechter Lebensverhältnisse sollen als Ziele und Auftrag in die oberste Rechtsnorm des Landes aufgenommen werden. Sollte das nicht selbstverständlich so sein?
Ich zitiere:
Der Staat wird in die Pflicht genommen und es ist ein wichtiges Signal.
Heute redet zwar jeder davon, dass Kinder unsere Zukunft sind, doch in
unserer Gesellschaft sind sie zur Minderheit geworden. So stehen
Kinderinteressen immer wieder in Konkurrenz zu anderen Interessen. Ist
der Spielplatz oder das Gewerbegebiet wichtiger? Soll der Staat mehr in
Kinderbetreuung oder Sprachförderung investieren oder wird das Geld
nicht dringender an anderer Stelle gebraucht?
Das Kindeswohl steht an erster Stelle.
Damit wird klargestellt, dass das in Art. 6 des Grundgesetzes
festgelegte Rechte und auch die Pflicht der Eltern auf Erziehung der
Kinder kein Freibrief für Eltern ist. Wenn Eltern dem nicht gerecht
werden wollen oder können, muss der Staat eingreifen, um das Kindeswohl
zu schützen. Das ist zwar auch heute schon der Fall und im Extremfall
können Kinder ihren Eltern wegegenommen und in eine Pflegefamilie
untergebracht werden, doch bislang gibt es hohe Hürden, bis das
Jugendamt eingreifen darf.
Kinderrechte können eingeklagt werden.
Kinder sind nicht nur ein Teil einer Familie, sondern wie alle anderen
eigenständige Menschen, mit eigenen Rechte und einer eigenen Meinung.
Sobald Kinderrechte vor Gericht einklagbar sind, haben sie automatisch
mehr Gewicht und Durchsetzungsfähigkeit.